Auswahlkriterien

Projekte, die von impuls neue Musik unterstützt werden, müssen mehrere Kriterien erfüllen:

1) Die Projekte müssen Werke deutscher oder französischer Komponisten integrieren, die entweder in den letzten dreißig Jahren komponiert wurden oder die sich noch in der Auftrags- bzw. Schaffensphase befinden. Projekte folgender Kategorien werden z.B. gefördert: Zeitgenössische Musik für klassische, gemischte oder elektroakustische Instrumentierung, computergestützte oder multimediale Kompositionen, neue Formen improvisierter oder elektronischer Musik, usw. Ein deutscher/französischer Komponist ist jede Person, die Inhaber der deutschen/französischen Staatsbürgerschaft ist oder die seit mindestens drei Jahren in Deutschland/Frankreich lebt.

2) Wichtig ist es, deutsch-französische Projekte vorzustellen, die den Austausch zwischen den beiden Länder fördert. Berücksichtigt werden daher vor allem solche Projekte, die Werke, Aufträge oder Aufenthalte französischer Komponisten in Deutschland, und umgekehrt, fördern.

Impuls neue Musik kann eine finanzielle Unterstützung von bis zu 30% des künstlerischen Gesamtbudgets eines Projektes bewilligen.

WER?

Ausschließlich folgende Kategorien von Antragstellern, entweder deutsch oder französisch, können ein Projekt einreichen:

- Ensembles
- Veranstaltungsorte
- Festivals mit spezialisierter oder allgemeiner Ausrichtung
- Einrichtungen zur musikalischen Aus- und Weiterbildung sowie Forschungsinstitute
Die Antragsteller müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland oder Frankreich haben.

Die Förderung betrifft folgende Projekttypen:

- Konzertveranstaltungen
- Neue Auftragswerke
- Aufenthalte eines Komponisten

Impuls neue Musik finanziert keine persönlichen Projekte. Die Unterstützung ist ausschließlich projektbezogen und kann nicht für die Gesamtfinanzierung einer Struktur bewilligt werden.

WANN?

Die künstlerische Auswahlkommission, die die vom Fonds unterstützen Projekte auswählt, kommt einmal im Jahr im Herbst. Die Förderanträge müssen impuls neue Musik einen Monat vor dem Treffen der künstlerischen Auswahlkommission zukommen. Die Auswahlkommission trifft ihre Entscheidungen über die Förderung von Projekten nicht rückwirkend.
Die nächste künstlerische Auswahlkommission wird am 18. Oktober 2012 stattfinden und über Förderanträge für Projekte ab November 2012 entscheiden. Hierfür ist der Annahmeschluss der Förderanträge am Freitag, den 14. September 2012.

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